Liebe Schützen,

für die Nutzung der Schießanlage sind folgende Regelungen zu beachten:


Generell:
Für Personen, die selbst schießen, gelten
derzeit die 3G-Regeln nach § 4 der 15. BayIfSMV.
Also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete,
sowie Personen, für die aktuell Ausnahmen nach der 15. BayIfSMV gelten.

Vor dem Zugang müssen sich die Personen am Fenster, links neben der Eingangstüre zur
Schießanlage anmelden, damit die Nachweise und die Identität geprüft werden können.
Falls das Fenster geschlossen ist, bitte bemerkbar machen (Klingel an der Eingangstüre).
Beim Zugang ist zwingend eine FFP-2-Maske zu tragen
(ausgenommen Personen, die nach § 2, Absatz 3, Nr. 2 der 15. BayIFSMV befreit sind).
Die Masken bitte selbst mitbringen.
Einen notwendigen Augen- und Gehörschutz bitte ebenfalls selbst mitbringen.

Als getestet gelten:
- Personen mit PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
- Personen mit PoC-Antigentest (maximal 24 Stunden alt)
- Personen, die vor Ort einen zugelassenen Selbsttest durchführen (unter Aufsicht)
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind

Geschossen werden kann ohne Maske.
Bei allen Bewegungen in den Innenräumen ist sonst eine FFP-2-Maske zu tragen
(ausgenommen Personen, die nach § 2, Absatz 3, Nr. 2 der 15. BayIfSMV befreit sind).

Für Zuschauer gelten
die 2G-Regeln (siehe unter "Zuschauer").


Zuschauer:
Für alle Personen, die nicht selbst schießen, gelten derzeit die 2G-Regeln nach
§ 3 der 15. BayIfSMV. Also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Personen unter 14 Jahren.

Vor dem Zugang müssen sich die Personen am Fenster, links neben der Eingangstüre zur
Schießanlage anmelden, damit die Nachweise und die Identität geprüft werden können.
Falls das Fenster geschlossen ist, bitte bemerkbar machen (Klingel an der Eingangstüre).
Beim Zugang ist zwingend eine FFP-2-Maske zu tragen
(ausgenommen Kinder bis zum 6. Geburtstag in Begleitung eines Erziehungsberechtigten).
Die Masken bitte selbst mitbringen.
Einen notwendigen Augen- und Gehörschutz bitte ebenfalls selbst mitbringen.

Bei allen Bewegungen in den Innenräumen ist eine FFP-2-Maske zu tragen
(ausgenommen Kinder bis zum 6. Geburtstag in Begleitung eines Erziehungsberechtigten).
Die geltenden Abstandsregeln sind zwingend einzuhalten.


Sonstiges:
Der Zutritt zur Schießanlage ist generell untersagt für:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
- Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen, sowie
- Personen, die erforderliche Nachweise nicht in der vorgeschriebenen Form dabei haben.

Personen zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag können an Stelle
der FFP-2-Maske auch eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Letzte Aktualisierung der Zugangsregeln: 20.03.2022