für die Nutzung der Schießanlage sind folgende Regelungen zu beachten:
Falls die Eingangstüre geschlossen ist, bitte bemerkbar machen.
Eine Klingel befindet sich auf der Eingangstüre.
Einen notwendigen Augen- und Gehörschutz bitte selbst mitbringen.
Der Zutritt zur Schießanlage ist untersagt für:
- Personen mit bestehender SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
Geschossen werden kann ohne Maske, ansonsten wird das Tragen
einer medizinischen Gesichtsmaske empfohlen,
wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Siehe dazu auch § 1 der 17. BayIfSMV.
Letzte Aktualisierung der Zugangsregeln: 01.10.2022