für die Nutzung der Schießanlage sind folgende Regelungen zu beachten:
Falls die Eingangstüre geschlossen ist, bitte bemerkbar machen.
Die Klingel befindet sich auf der Eingangstüre.
Einen notwendigen Augen- und Gehörschutz bitte selbst mitbringen.
Der Zutritt zur Schießanlage ist untersagt für:
- Personen mit bestehender SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
- Personen mit COVID-19-typischen Symptomen.
Geschossen werde kann ohne Maske, ansonsten wird das Tragen
einer medizinische Gesichtsmaske oder einer FFP-2-Maske empfohen,
wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Siehe dazu auch § 1 der 16. BayIfSMV.
Letzte Aktualisierung der Zugangsregeln: 05.04.2022