für die Nutzung der Schießanlage sind folgende Regelungen zu beachten:
Falls die Eingangstüre geschlossen ist, bitte bemerkbar machen.
Eine Klingel befindet sich auf der Eingangstüre.
Einen notwendigen Augen- und Gehörschutz bitte selbst mitbringen.
Der Zutritt zur Schießanlage ist untersagt für
Personen mit bestehender SARS-CoV-2-Infektion.
Letzte Aktualisierung der Zugangsregeln: 01.02.2023